08.05.02.05 (Mitte) Bedienen von Gießanlagen
- Laufende Nr
- 593
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.05
- SYS_3
- 08.05.02
- SYS_4
- 08.05.02.05
- ORGEINHEIT
- Gießen
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Gießerei
- ERAAA
- Bedienen von Gießanlagen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 2
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Bedienen von Anlagen
Eingerichtete Anlagen in Betrieb nehmen. Gießformen säubern und einsprühen. Anlagenparameter überwachen und dokumentieren (z. B. Kühlung, Heizung, Metalldosierung, Formschmierung, Erstarrungszeit). Abweichungen beim Einsteller melden, Anlage abschalten. Gussteile aus der Maschine nehmen. Sicherheitsvorschriften einhalten. Reinigungsarbeiten durchführen.
Durchführen von Qualitätskontrollen
Am Abguss Sichtkontrolle auf Lunker, Aufschwemmungen, Gratbildung und Risse durchführen, eindeutig sichtbare fehlerhafte Teile aussortieren. In Zweifelsfällen Einrichter hinzuziehen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Das Bedienen der Gießanlagen und die Sichtkontrolle erfordern ein systematisches Anlernen und Übung von bis zu 6 Monaten.